Grünanlagen
in Hamburg -
Radfahren verboten?
Das Radfahren in Grün- und Erholungsanlagen ist in
Hamburg verboten. Es sei denn, es ist durch Schilder ausdrücklich erlaubt.
Solche Schilder gibt es in Wandsbeker Grünanlagen jedoch nicht, weil man sich
in der Verwaltung bisher nicht einigen konnte, wer die Kosten für die
Aufstellung der Schilder trägt und das, obwohl in offiziellen Karten der
Baubehörde und der Umweltbehörde veröffentlichte Radwanderrouten durch nahezu
alle Wandsbeker Grünanlagen führen.
Für den Radfahrer bedeutet es, dass somit das Fahren mit
dem Fahrrad auf diesen Wanderrouten erlaubt ist. Trotzdem hat der Städtische
Ordnungsdienst (SOD) im letzten Jahr in mehreren Fällen Radfahrer verwarnt, die
in Grünanlagen mit ihrem Rad unterwegs waren. 35 Euro musste eine Radfahrerin
zahlen, die im Eichtalpark mit ihrem Fahrrad unterwegs war.
„Radfahrer,
die auf Radwanderrouten fahren, dürfen nicht mit Bußgeldern drangsaliert
werden", meinte deshalb Ole Thorben Buschhüter, verkehrspolitischer
Sprecher der SPD-Bezirksfraktion. „Die meisten Grünanlagen laden geradezu zum
Radfahren ein. Es ist überhaupt nicht zu begreifen, warum das Radfahren in
diesen Anlagen überhaupt verboten ist", fügt er hinzu. Auf eine große
Anfrage der SPD-Fraktion teilte die Verwaltung nun mit, dass der Städtische
Ordnungsdienst angewiesen wurde, das Radfahren im Verlauf der Radwanderrouten
nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Die SPD fordert nun vom
Bezirksamt, schnell für klare Verhältnisse zu sorgen.
„Die unklare Frage der Finanzierung der fehlenden
Schilder darf nicht auf dem Rücken der Radfahrer ausgetragen werden. Anstatt
entlang der Radwanderrouten überall Schilder aufzustellen, wäre es aber wohl
einfacher, das Radfahren in Grünanlagen grundsätzlich zu erlauben und es nur
dort durch Schilder zu verbieten, wo ein solches Verbot wirklich Sinn
macht", meint Ole Thorben Buschhüter.
Dieser Artikel erschien mit
dem Kürzel bro in 'Wandsbek informativ ' im April
2004, nachgedruckt mit freundlicher Genehmigung von Helmuth Fricke, dem
Herausgeber der Zeitschrift.
Ole
Torben Buschhüter hat Recht. Es ist absurd, das Radfahren in Grünanlagen zu
verbieten. Wie ist es zu verstehen, dass es ausgerechnet dort verboten ist, wo
es am schönsten und sichersten ist? Es ist wohl ein Überreaktion auf einige
rücksichtlose Radfahrer, die Fußgänger nicht als Menschen, sondern als eng zu
umfahrende Hindernisse ansehen.
Mir war dieses Verbot neu. Ich habe erst durch diesen
Artikel darüber erfahren. Das liegt wohl daran, dass das Verbot nicht nur
unsinnig ist, man hat versäumt es durchzusetzen. Jeder Pädagoge weiss, dass
man so Autorität einbüsst.
Was Hamburg braucht, sind verständliche Regeln statt
unsinniger Verbote und Menschen, die darauf achten, dass sie eingehalten werden.
Ich würde es begrüßen, wenn in den Grünanlagen Tag und Nacht Parkwächter
auf Rädern unterwegs wären. Ich bin dafür, dass die zum Beispiel Radfahrer
bestrafen würden, die nachts ohne Licht mit hohem Tempo auf Wanderwegen
unterwegs sind. Die Strafe dafür müsste höher liegen, als die
Anschaffungskosten für eine Beleuchtungsanlage. Sonst wirkt sie nicht. 35 Euro
wären da durchaus angemessen.
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