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Radfahren verboten?

Das Radfahren in Grün- und Erholungsanlagen ist in Hamburg verboten. Es sei denn, es ist durch Schilder ausdrücklich erlaubt. Solche Schilder gibt es in Wandsbeker Grünanlagen jedoch nicht, weil man sich in der Verwaltung bisher nicht einigen konnte, wer die Kosten für die Aufstellung der Schilder trägt und das, obwohl in offiziellen Karten der Baubehörde und der Umweltbehörde veröffentlichte Radwanderrouten durch nahezu alle Wandsbeker Grünanlagen führen.

Für den Radfahrer bedeutet es, dass somit das Fahren mit dem Fahrrad auf diesen Wanderrouten erlaubt ist. Trotzdem hat der Städtische Ordnungsdienst (SOD) im letzten Jahr in mehreren Fällen Radfahrer verwarnt, die in Grünanlagen mit ihrem Rad unterwegs waren. 35 Euro musste eine Radfahrerin zahlen, die im Eichtalpark mit ihrem Fahrrad unterwegs war.

Das Wandsbeker Gehölz ist ein lohnendes Ziel. Hier geht's zur Großansicht...„Radfahrer, die auf Radwanderrouten fahren, dürfen nicht mit Bußgeldern drangsaliert werden", meinte deshalb Ole Thorben Buschhüter, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Bezirksfraktion. „Die meisten Grünanlagen laden geradezu zum Radfahren ein. Es ist überhaupt nicht zu begreifen, warum das Radfahren in diesen Anlagen überhaupt verboten ist", fügt er hinzu. Auf eine große Anfrage der SPD-Fraktion teilte die Verwaltung nun mit, dass der Städtische Ordnungsdienst angewiesen wurde, das Radfahren im Verlauf der Radwanderrouten nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Die SPD fordert nun vom Bezirksamt, schnell für klare Verhältnisse zu sorgen.

„Die unklare Frage der Finanzierung der fehlenden Schilder darf nicht auf dem Rücken der Radfahrer ausgetragen werden. Anstatt entlang der Radwanderrouten überall Schilder aufzustellen, wäre es aber wohl einfacher, das Radfahren in Grünanlagen grundsätzlich zu erlauben und es nur dort durch Schilder zu verbieten, wo ein solches Verbot wirklich Sinn macht", meint Ole Thorben Buschhüter.

Dieser Artikel erschien mit dem Kürzel bro in  'Wandsbek informativ ' im April 2004, nachgedruckt mit freundlicher Genehmigung von Helmuth Fricke, dem Herausgeber der Zeitschrift.

Der Wandsewanderweg führt von Rahlstedt bis Wandsbek. Hier geht's zur Großansicht...Ole Torben Buschhüter hat Recht. Es ist absurd, das Radfahren in Grünanlagen zu verbieten. Wie ist es zu verstehen, dass es ausgerechnet dort verboten ist, wo es am schönsten und sichersten ist? Es ist wohl ein Überreaktion auf einige rücksichtlose Radfahrer, die Fußgänger nicht als Menschen, sondern als eng zu umfahrende Hindernisse ansehen.

Mir war dieses Verbot neu. Ich habe erst durch diesen Artikel darüber erfahren. Das liegt wohl daran, dass das Verbot nicht nur unsinnig ist, man hat versäumt es durchzusetzen. Jeder Pädagoge weiss, dass man so Autorität einbüsst.

Was Hamburg braucht, sind verständliche Regeln statt unsinniger Verbote und Menschen, die darauf achten, dass sie eingehalten werden. Ich würde es begrüßen, wenn in den Grünanlagen Tag und Nacht Parkwächter auf Rädern unterwegs wären. Ich bin dafür, dass die zum Beispiel Radfahrer bestrafen würden, die nachts ohne Licht mit hohem Tempo auf Wanderwegen unterwegs sind. Die Strafe dafür müsste höher liegen, als die Anschaffungskosten für eine Beleuchtungsanlage. Sonst wirkt sie nicht. 35 Euro wären da durchaus angemessen.

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